Unsere Leistungen als unabhängige Kfz-Sachverständige

Wir schaffen Klarheit und Rechtssicherheit. Bei Unfallschäden, Verkauf oder anderen Anlässen rund ums Fahrzeug sind wir als Gutachter im Westerwald die richtigen Ansprechpartner. Wir sichern Beweise, bestimmen den Wiederbeschaffungswert, den Zeit- oder Restwert für Privatpersonen, Gerichte, Versicherer, Fahrzeughändler und -hersteller, Banken und Behörden.

Kfz-Sachverständige

Unfall-/Schadengutachten


  • Haftpflichtschäden
  • Kaskoschäden
  • Aggregate-, Getriebe- und Motorschäden
  • Lackschäden
  • Sonderfälle

Wertgutachten


  • Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert
  • Leasingrückgabe
  • Young- und Oldtimer
  • Lackschäden
  • Wiederbeschaffungswert und Zeitwert

Beweissicherungsgutachten


  • Schäden
  • Sachmängel oder Mängelfreiheit
  • Zustandsberichte
  • Produkthaftung
  • Gewährleistung oder Garantie

Vorteile unabhängiger Kfz-Gutachten

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens frei zu wählen. Die Kosten müssen von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden – Ihnen entstehen keine Kosten.


  • Als unabhängige Sachverständige arbeiten wir in Ihrem Auftrag und vertreten Ihre Interessen!
  • Eine evtl. Wertminderung des Fahrzeugs halten wir im Gutachten fest.
  • Die Schäden nehmen wir in unserer Prüfstelle oder bei Ihnen vor Ort (Zuhause, in Ihrer Werkstatt oder an Ihrem Arbeitsplatz) auf.
  • Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung aller Formalitäten zur schnellen Schadensregulierung und betreuen Sie umfassend.

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter:

  • Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Gutachters Ihres Vertrauens.
  • Bei unklarer Sachlage haben Sie das Recht auf die Beratung und Interessensvertretung durch einen Rechtsanwalt.
  • Sie haben die freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
  • Sie entscheiden, wann und ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
  • Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung.
  • Alle Kosten, die in Verbindung mit dem Unfall stehen, werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt.